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Nachrichten

 

Ab 01.01.2020 entfallen die Betreuungskosten für alle Betreuungsarten.

 

Ab Januar 2021 müssen Sie die Anträge für die  

- Anspruchsberechtigung auf einen Kita-Platz (Anspruchsprüfung)

- Übernahme der Verpflegungskosten

beim Jugendamt stellen, nicht mehr - wie bisher - bei der Stadt-Verwaltung.
Dazu gibt es neue Formulare, die in der Kita ausliegen.