Nachrichten
Ab 01.01.2020 entfallen die Betreuungskosten für alle Betreuungsarten.
Ab Januar 2021 müssen Sie die Anträge für die
- Anspruchsberechtigung auf einen Kita-Platz (Anspruchsprüfung)
- Übernahme der Verpflegungskosten
beim Jugendamt stellen, nicht mehr - wie bisher - bei der Stadt-Verwaltung.
Dazu gibt es neue Formulare, die in der Kita ausliegen.